Information zum Pflichtpraktikum in der Handelsakademie
Laut Lehrplan müssen die Schülerinnen und Schüler der Handelsakademie ein Pflichtpraktikum im Ausmaß von 300 Arbeitsstunden absolvieren. Es besteht auch die Möglichkeit, die 300 Stunden in mehrere Teile zu zerlegen. Das Pflichtpraktikum muss außerhalb der Unterrichtszeit in einem Unternehmen oder in einer Organisation stattfinden. Da das Pflichtpraktikum Teil des Lehrplans ist, müssen alle Schülerinnen und Schüler das Praktikum vor dem Antritt zur Reife- und Diplomprüfung absolviert haben.
Ziel eines solchen Praktikums ist es, die im Unterricht erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten durch praktische Erfahrung zu vertiefen und zu erweitern. Vor allem dient das Pflichtpraktikum dazu, erste Einblicke in die reale Arbeitswelt zu gewinnen und die Pflichten der Arbeitnehmer kennenzulernen. Neben den fachlichen sollen auch soziale und personelle Kompetenzen erworben werden. Außerdem soll das Praktikum den Schülerinnen und Schülern bei der Berufswahl helfen und die Möglichkeit bieten, Erfahrungen für das spätere Berufsleben zu sammeln. Weiters sollen die Erfahrungen und Kontakte aus dem Praktikum die Chancen am Arbeitsmarkt verbessern.
Von den Schülerinnen und Schülern wird ein Praxisportfolio über ihr Praktikum geführt, in dem alle wichtigen Informationen und Dokumente zum Pflichtpraktikum gesammelt werden.